Das Wort, nur hier belegt, ist sicherlich als Adverb zu betrachten, vgl. CHD P, 95b. Vgl. auch
HEG P, 418: „Formal Nom.Pl.n. eines Adjektivs in adverbieller Verwendung“. Anders
Poetto 2000, 106-107, der auf seine Ausführungen in
Poetto 1981, 274 Anm. 3, verweist und einen Zusammenhang mit
UZUpantuḫa- mit der Übersetzung „quanto ai visceri“ annimmt.